| ANKÜNDIGUNG |
ZAHLUNG DER AUFENTHALTSGEBÜHR FÜR BESITZER VON FERIENHÄUSERN UND FERIENWOHNUNGENNach dem Gesetz über die Aufenthaltsgebühr N.N. 35/95; 41/95;52/95;64/00;42/05 und 68/07 wird die Aufenthaltsgebühr von dem Besitzer des Ferienhauses oder der Ferienwohnung in einem touristischen Ort, sowie von allen Personen, die sich in diesem Ferienhaus oder Ferienwohnung aufhalten, bezahlt.
Der Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem touristischen Ort kann für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September für sich und die Mitglieder seiner Familie einen Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr bezahlen, und das wie folgt. Dies gilt nur für Bürger der Republik Kroatien. Unter Mitgliedern der Familie in Sinne dieses Gesetzes versteht man Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.
Der Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr kann bis zum 15. Juli des laufenden Jahres auf das Konto der Touristischen Gemeinschaft der Gemeinde Baška eingezahlt werden (nach dem 15. Juli der Tagespreis der Aufenthaltsgebühr) oder direkt im Touristischen Informationszentrum – TIC TZO Baška, und es besteht die Pflicht, die Personen an der selben Adresse anzumelden: TIC TZO Baška, kralja Zvonimira 114, Baška. OIB: 93422594508 Tel: 00385 51 856 817. Fax: 00385 51 856 544 PAUSCHALBETRAG FÜR BÜRGER IM HAUSHALTFÜR BÜRGER DIE REGISTRIERT SIND FÜR DAS ANBIETEN VON UNTERKUNFT IM HAUSHALTDas Parlament der Republik Kroatien hat das GESETZ ÜBER DIE ERGÄNZNGEN DES GESETZES ÜBER DIE AUFENTHALTSGEBÜHR (N.N. 42/ 01.04.2005) verabschiedet, das das Bezahlen der Aufenthaltsgebühr in einem Jahrespauschalbetrag regelt.Den Jahrespauschalbetrag bezahlen alle privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, die für das Anbieten von Unterkunft im Haushalt registriert sind, gemäß der Vorschrift, die das Gastronomiegewerbe regelt. Der Jahrespauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr wird für jedes Bett im Haushalt bezahlt (ausgenommen der Hilfsbetten) in einem bestimmten Betrag, der von der Klasse des touristischen Ortes und von dem Faktor wie folgt abhängt:
TOURISTISCHER MITGLIEDSBEITRAGGesetz über den Mitgliedsbeitrag in touristischen Gesellschaften (N.N. 35/95; N/N52/95)der touristische Mitgliedsbeitrag kann wie folgt eingezahlt werden: REISELEITERFür einen Spaziergang durch Baška oder zu den attraktiven Touristenwegen von Baška können wir Ihnen einen qualifizierten Reiseleiter/Reisebegleiter für einen Spaziergang Ihrer Wahl anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Spazierwege handelt, eine Besichtigung der Altstadt von Baška oder des Hafens, um eine Besichtigung des Gebäudekomplexes der Heiligen Lucia in Jurandvor, oder der Insel Krk und der anderen Inseln in der Umgebung (Goli otok, Grgur, Rab)Es gibt zahlreiche Besichtigungsmöglichkeiten, wählen Sie Ihre nach Wunsch. Informationen: DA-TOMASI d.o.o. Travel Agency hotels/apartments-individuals & groups 51523 BAŠKA, CROATIA Brnach office: Hotel Corinthia II., Baška, tel. ++385 51 856 442; T/F ++385 51 856 304 |
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