ANKÜNDIGUNG

ZAHLUNG DER AUFENTHALTSGEBÜHR FÜR BESITZER VON FERIENHÄUSERN UND FERIENWOHNUNGEN

Nach dem Gesetz über die Aufenthaltsgebühr N.N. 35/95; 41/95;52/95;64/00;42/05 und 68/07 wird die Aufenthaltsgebühr von dem Besitzer des Ferienhauses oder der Ferienwohnung in einem touristischen Ort, sowie von allen Personen, die sich in diesem Ferienhaus oder Ferienwohnung aufhalten, bezahlt.
Ein Ferienhaus und eine Ferienwohnung ist jedes Gebäude oder Wohnung, die nur saisonweise oder zeitweilig benutzt wird.
Der Besitzer des Ferienhauses oder der Ferienwohnung in einem touristischen Ort bezahlt die Aufenthaltsgebühr, wenn er sich während des Zeitraums vom 15. Juni bis zum 15. September in dem Ferienhaus oder der Ferienwohnung aufhält. Der Besitzer und die Mitglieder seiner Familie bezahlen eine um 70% reduziert Aufenthaltsgebühr. Die Preise beziehen sich nur auf Staatsbürger der Republik Kroatien.

 Tagespreis der Aufenthaltsgebühr  Für Besitzer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, reduziert um 70%

KLASSE

01.06.-01.09.2010.

BAŠKA - A Klasse

2,10 Kn

JURANDVOR - C Klasse

1,50 Kn

BATOMALJ , DRAGA BAŠĆANSKA - D Klasse

1,20 Kn


Der Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem touristischen Ort kann für den Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. September für sich und die Mitglieder seiner Familie einen Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr bezahlen, und das wie folgt. Dies gilt nur für Bürger der Republik Kroatien. Unter Mitgliedern der Familie in Sinne dieses Gesetzes versteht man Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern.

Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr
für Besitzer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, reduziert um 70%

KLASSE 

1. und 2. Mitglied
(pro Person)

3. und jedes weitere Mitglied
(pro Person)

BAŠKA A-Klasse

60,00 Kn

25,00 Kn

JURANDVOR B-Klasse

40,00 Kn

15,00 Kn

BATOMALJ D-Klasse DRAGA BAŠĆANSKA

30,00 Kn

12,00 Kn


Der Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr kann bis zum 15. Juli des laufenden Jahres auf das Konto der Touristischen Gemeinschaft der Gemeinde Baška eingezahlt werden (nach dem 15. Juli der Tagespreis der Aufenthaltsgebühr) oder direkt im Touristischen Informationszentrum – TIC TZO Baška, und es besteht die Pflicht, die Personen an der selben Adresse anzumelden:

TIC TZO Baška, kralja Zvonimira 114, Baška.
OIB: 93422594508
Tel: 00385 51 856 817.
Fax: 00385 51 856 544

uplatnica

PAUSCHALBETRAG FÜR BÜRGER IM HAUSHALT

FÜR BÜRGER DIE REGISTRIERT SIND FÜR DAS ANBIETEN VON UNTERKUNFT IM HAUSHALT

Das Parlament der Republik Kroatien hat das GESETZ ÜBER DIE ERGÄNZNGEN DES GESETZES ÜBER DIE AUFENTHALTSGEBÜHR (N.N. 42/ 01.04.2005) verabschiedet, das das Bezahlen der Aufenthaltsgebühr in einem Jahrespauschalbetrag regelt.
Den Jahrespauschalbetrag bezahlen alle privaten Vermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, die für das Anbieten von Unterkunft im Haushalt registriert sind, gemäß der Vorschrift, die das Gastronomiegewerbe regelt. Der Jahrespauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr wird für jedes Bett im Haushalt bezahlt (ausgenommen der Hilfsbetten) in einem bestimmten Betrag, der von der Klasse des touristischen Ortes und von dem Faktor wie folgt abhängt:

Klasse des touristischen Ortes

Faktor

Betrag u kn

A- BAŠKA

1,17

350,00

C-JURANDVOR

0,70

210,00

D-DRAGA BAŠĆANSKA, BATOMALJ

0,50

150,00


Die Bürger im Haushalt sind verpflichtet den Jahrespauschalbetrag der Abschlussgebühr auf das Konto der Touristischen Gemeinschaft der Gemeinde, der Stadt oder des Ortes einzuzahlen(1001005-1700804747; mit der 67 - OIB Personalnummer als Kennzeichen, und das bis zum 31. Juli des laufenden Jahres oder in drei Raten, so dass die letzte Rate bis zum 30. September des laufenden Jahres fällig ist.
Vermieter, die Kapazitäten von bis zu 4 Betten in zwei Zimmern oder einer Ferienwohnung haben und deren Zimmer weniger als 40 Tage pro Jahr ausgebucht sind, können wählen, ob sie die Aufenthaltsgebühr pauschal zahlen wollen oder nach der Anzahl der Übernachtungen wie bisher. Die Höhe der Aufenthaltsgebühr wird auf Grund eines Vorschlags vom zuständigen Minister für Tourismus von der Regierung der Republik Kroatien festgelegt.
Die Höhe der Aufenthaltsgebühr für das Gebiet des Ortes Baška (Klasse A) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baška auf Grund des Vorschlags des Tourismusrates der Touristischen Gemeinschaft der Gemeinde Baška festegelegt und dabei die durchschnittliche Ausgebuchtheit der Unterkunftskapazitäten in der Privatunterkunft berücksichtigt, die mehr als 40 Tage beträgt, und das im Einklang mit den Ergänzungen des Gesetzes über die Aufenthaltsgebühr
.


TOURISTISCHER MITGLIEDSBEITRAG

Gesetz über den Mitgliedsbeitrag in touristischen Gesellschaften  (N.N. 35/95; N/N52/95)

der touristische Mitgliedsbeitrag kann wie folgt eingezahlt werden:
Empfänger: Touristischer Mitgliedsbeitrag Baška,
Einzahlungskonto: 1001005-1700827154; Kennzeichen 64 - OIB


REISELEITER

Für einen Spaziergang durch Baška oder zu den attraktiven Touristenwegen von Baška können wir Ihnen einen qualifizierten Reiseleiter/Reisebegleiter für einen Spaziergang Ihrer Wahl anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Spazierwege handelt, eine Besichtigung der Altstadt von Baška oder des Hafens, um eine Besichtigung des Gebäudekomplexes der Heiligen Lucia in Jurandvor, oder der Insel Krk und der anderen Inseln in der Umgebung (Goli otok, Grgur, Rab)
Es gibt zahlreiche Besichtigungsmöglichkeiten, wählen Sie Ihre nach Wunsch.

Informationen:

DA-TOMASI d.o.o. Travel Agency
hotels/apartments-individuals & groups
51523 BAŠKA, CROATIA
Brnach office: Hotel Corinthia II., Baška,
tel. ++385 51 856 442; T/F ++385 51 856 304